Ordensanregungen
Kennen Sie eine Person, die sich in besonderer Weise für unser Gemeinwesen engagiert? Jeder kann eine herausragend engagierte Person für die Auszeichnung mit dem Verdienstorden anregen. Eine solche Anregung sollte möglichst folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:
- Vorname und Familienname,
- Wohnanschrift,
- Geburtsdatum,
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl,
- gegebenenfalls Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.
Die Ordensanregung ist an die Staats- bzw. Senatskanzlei des Bundeslandes zu richten, in dem der oder die Auszuzeichnende wohnt (Anschriften siehe unten). Sie können Ihre Anregung auch an die Ordenskanzlei des Bundespräsidialamtes schicken: Bundespräsidialamt, Ordenskanzlei, Spreeweg 1, 10557 Berlin. Oder Sie nutzen das Online-Formular unten auf dieser Seite.
Wohnt die Person im Ausland oder besitzt sie eine ausländische Staatsangehörigkeit, so ist die Anregung an das Auswärtige Amt zu richten: Auswärtiges Amt, Protokoll, Referat 701, 11013 Berlin.
Ordensvorschläge
Die Ordensanregungen werden von den Staats- und Senatskanzleien bzw. vom Auswärtigen Amt geprüft. Formelle Ordensvorschläge dürfen dem Bundespräsidenten nur die Regierungschefinnen und -chefs der 16 Länder für ihre "Landeskinder" und die Bundesministerin des Auswärtigen für ausländische Staatsangehörige oder für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland unterbreiten. Der Bundespräsident stützt seine Entscheidung grundsätzlich auf ihre Prüfungsergebnisse und Anträge und nimmt Ordensverleihungen nur im Konsens mit ihnen vor.
Staats- und Senatskanzleien der Länder
Bitte reichen Sie Ihre Anregung für die Verleihung des Verdienstordens bei der Staats- bzw. Senatskanzlei des Bundeslandes ein, in dem die Person wohnt, die Sie für einen Orden vorschlagen möchten:
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Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Straße 15
70184 StuttgartBayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Ring 1
80539 MünchenDer Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei
Jüdenstraße 1
10178 BerlinStaatskanzlei des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 PotsdamSenatskanzlei Bremen
Am Markt 21
28195 BremenSenatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg
Rathausmarkt 1
20095 HamburgHessische Staatskanzlei
Georg-August-Zinn-Straße 1
65183 WiesbadenStaatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Schloßstraße 2–4
19053 SchwerinNiedersächsische Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 HannoverStaatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1
40213 DüsseldorfStaatskanzlei Rheinland-Pfalz
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 MainzStaatskanzlei des Saarlandes
Am Ludwigsplatz 14
66117 SaarbrückenSächsische Staatskanzlei
Archivstraße 1
01097 DresdenStaatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Hegelstraße 40–42
39104 MagdeburgStaatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 104
24105 KielThüringer Staatskanzlei
Regierungsstraße 73
99084 Erfurt
Online-Formular für die Ordensanregung
Sie möchten eine herausragend engagierte Person für die Auszeichnung mit dem Verdienstorden vorschlagen? Nutzen Sie dafür gern das Online-Formular unten auf dieser Seite.
Zuvor einige Hinweise:
- Jede und jeder kann andere für die Auszeichnung anregen – jedoch nicht sich selbst. Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen.
- Die Erfüllung von Berufspflichten oder die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten allein genügt nicht für eine Verleihung. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss mit großem persönlichem Einsatz unter Zurückstellung eigener Interessen längere Zeit ausgeübt worden sein.
- Es können nur Einzelpersonen vorgeschlagen werden, Ehrungen von Gruppen sind nicht möglich.
- Der Verdienstorden wird in der Regel nicht posthum verliehen.
- Um Enttäuschungen zu vermeiden, sollte die vorgeschlagene Person nicht in die Anregung einbezogen werden.