Ordensanregungen

Sie möchten eine herausragend engagierte Person für die Auszeichnung mit dem Verdienstorden vorschlagen? Nutzen Sie dafür gern das Online-Formular unten auf dieser Seite.

Ordensanregungen

Kennen Sie eine Person, die sich in besonderer Weise für unser Gemeinwesen engagiert? Jeder kann eine herausragend engagierte Person für die Auszeichnung mit dem Verdienstorden anregen. Eine solche Anregung sollte möglichst folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:

  • Vorname und Familienname,
  • Wohnanschrift,
  • Geburtsdatum,
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl,
  • gegebenenfalls Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.

Die Ordensanregung ist an die Staats- bzw. Senatskanzlei des Bundeslandes zu richten, in dem der oder die Auszuzeichnende wohnt (Anschriften siehe unten). Sie können Ihre Anregung auch an die Ordenskanzlei des Bundespräsidialamtes schicken: Bundespräsidialamt, Ordenskanzlei, Spreeweg 1, 10557 Berlin. Oder Sie nutzen das Online-Formular unten auf dieser Seite.

Wohnt die Person im Ausland oder besitzt sie eine ausländische Staatsangehörigkeit, so ist die Anregung an das Auswärtige Amt zu richten: Auswärtiges Amt, Protokoll, Referat 701, 11013 Berlin.

Ordensvorschläge

Die Ordensanregungen werden von den Staats- und Senatskanzleien bzw. vom Auswärtigen Amt geprüft. Formelle Ordensvorschläge dürfen dem Bundespräsidenten nur die Regierungschefinnen und -chefs der 16 Länder für ihre "Landeskinder" und die Bundesministerin des Auswärtigen für ausländische Staatsangehörige oder für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland unterbreiten. Der Bundespräsident stützt seine Entscheidung grundsätzlich auf ihre Prüfungsergebnisse und Anträge und nimmt Ordensverleihungen nur im Konsens mit ihnen vor.
Staats- und Senatskanzleien der Länder

Bitte reichen Sie Ihre Anregung für die Verleihung des Verdienstordens bei der Staats- bzw. Senatskanzlei des Bundeslandes ein, in dem die Person wohnt, die Sie für einen Orden vorschlagen möchten:

  • Staatsministerium Baden-Württemberg
    Richard-Wagner-Straße 15
    70184 Stuttgart

    Bayerische Staatskanzlei
    Franz-Josef-Ring 1
    80539 München

    Der Regierende Bürgermeister von Berlin
    Senatskanzlei
    Jüdenstraße 1
    10178 Berlin

    Staatskanzlei des Landes Brandenburg
    Heinrich-Mann-Allee 107
    14473 Potsdam

    Senatskanzlei Bremen
    Am Markt 21
    28195 Bremen

    Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg
    Rathausmarkt 1
    20095 Hamburg

    Hessische Staatskanzlei
    Georg-August-Zinn-Straße 1
    65183 Wiesbaden

    Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern
    Schloßstraße 2–4
    19053 Schwerin

    Niedersächsische Staatskanzlei
    Planckstraße 2
    30169 Hannover

    Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
    Horionplatz 1
    40213 Düsseldorf

    Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
    Peter-Altmeier-Allee 1
    55116 Mainz

    Staatskanzlei des Saarlandes
    Am Ludwigsplatz 14
    66117 Saarbrücken

    Sächsische Staatskanzlei
    Archivstraße 1
    01097 Dresden

    Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
    Hegelstraße 40–42
    39104 Magdeburg

    Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein
    Düsternbrooker Weg 104
    24105 Kiel

    Thüringer Staatskanzlei
    Regierungsstraße 73
    99084 Erfurt

Online-Formular für die Ordensanregung

Sie möchten eine herausragend engagierte Person für die Auszeichnung mit dem Verdienstorden vorschlagen? Nutzen Sie dafür gern das Online-Formular unten auf dieser Seite.

Zuvor einige Hinweise:

  • Jede und jeder kann andere für die Auszeichnung anregen – jedoch nicht sich selbst. Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen.
  • Die Erfüllung von Berufspflichten oder die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten allein genügt nicht für eine Verleihung. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss mit großem persönlichem Einsatz unter Zurückstellung eigener Interessen längere Zeit ausgeübt worden sein.
  • Es können nur Einzelpersonen vorgeschlagen werden, Ehrungen von Gruppen sind nicht möglich.
  • Der Verdienstorden wird in der Regel nicht posthum verliehen.
  • Um Enttäuschungen zu vermeiden, sollte die vorgeschlagene Person nicht in die Anregung einbezogen werden.

Ich rege die Verleihung einer Auszeichnung an für:

Anregende Stelle oder Person:

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