Staatspflege

Der Bundespräsident repräsentiert die Einheit des Staates. Er hat eine integrierende, die Einheit des Staates und des Volkes repräsentierende Autorität. Als Staatsoberhaupt verkörpert er den Staat, er repräsentiert ihn und er soll die unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen zusammenführen. Alle Tätigkeiten auf diesem Gebiet, vor allem die Bestimmung der Staatssymbole, die Erfüllung von Repräsentationspflichten, die Übernahme von Schirmherrschaften und Ansprachen, die Anordnung von Staatsakten und Staatsbegräbnissen lassen sich unter dem Begriff der Staatspflege zusammenfassen. Für diesen Bereich existieren vielfach keine rechtlichen Vorgaben.

Bundespräsident Steinmeier hält eine Rede  bei der zentralen Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag 2021

Nationalhymne

Der Bundespräsident legt die Staatssymbole fest, soweit nicht der Gesetzgeber tätig wird (vgl. Art. 22 GG: Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold).

Neben der Bundesflagge ist die Nationalhymne das bekannteste Staatssymbol. Schon Reichspräsident Ebert erklärte 1922 das "Lied der Deutschen", 1841 von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben zur Melodie von Haydns Kaiserhymne gedichtet, per Erlass zur Nationalhymne. 1952 entschied der damalige Bundespräsident Theodor Heuss, das Lied auch als Nationalhymne für die Bundesrepublik Deutschland zu übernehmen, allerdings mit dem Hinweis, bei staatlichen Anlässen nur die dritte Strophe zu singen (Briefwechsel zwischen Bundespräsident Theodor Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer).

Nach Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands bestimmte Bundespräsident von Weizsäcker in einem Briefwechsel mit Bundeskanzler Helmut Kohl im Jahr 1991 die dritte Strophe zur Nationalhymne für das deutsche Volk.

Flaggen, Wappen und Uniformen

Zu den Staatssymbolen gehören namentlich Flaggen, Wappen, Uniformen, Dienstkleidung und die Amtstracht der Richter. Dazu hat der Bundespräsident jeweils Anordnungen getroffen, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sind.

Die Standarte des Bundespräsidenten ist in der "Anordnung über die deutschen Flaggen" vom 13. November 1996, zuletzt geändert am 22. November 2005, wie folgt beschrieben:

Die Standarte des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin ist ein gleichseitiges, rotgerändertes, goldfarbenes Rechteck, darin der Bundesadler, schwebend, nach der Stange gewendet, Verhältnis der Breite des roten Randes zur Höhe der Standarte wie 1 zu 12.

Staatsakte und Staatsbegräbnisse

Der Bundespräsident kann beim Tod von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich um die Bundesrepublik Deutschland in besonderer Weise verdient gemacht haben, ein Staatsbegräbnis oder einen Staatsakt anordnen. Das Staatsbegräbnis beinhaltet üblicherweise ein militärisches Zeremoniell und kann auch mit einer kirchlichen Feier verbunden sein.

Der Staatsakt ist eine politische Veranstaltung in festlichem Rahmen und kann nicht nur zum Gedenken eines Toten angeordnet werden. So hat Bundespräsident Richard von Weizsäcker aus Anlass der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 einen Staatsakt in der Berliner Philharmonie angeordnet.

Weitere Informationen bietet das Protokoll Inland der Bundesregierung.

Schirmherrschaften

Eine aufgrund seiner persönlichen Entscheidung übernommene Schirmherrschaft des Bundespräsidenten bringt das besondere Interesse des Staates an einer Organisation, Initiative oder Veranstaltung zum Ausdruck. Die Bedeutung des Ereignisses bzw. der Organisation wird durch die Übernahme der Schirmherrschaft durch das Staatsoberhaupt besonders hervorgehoben.

Eine Schirmherrschaft des Bundespräsidenten kommt nur in Betracht, wenn ein Vorhaben positive Wirkung für das ganze Land hat und wenn es rechtlich, organisatorisch sowie finanziell gesichert ist. Aus der Stellung des Bundespräsidenten folgt, dass er eine Schirmherrschaft grundsätzlich allein übernimmt. Eine Doppelschirmherrschaft ist nur mit einem ausländischen Staatsoberhaupt möglich.

Es handelt sich stets um eine persönliche Entscheidung des Bundespräsidenten, die nur Geltung für seine Amtszeit besitzt. Der Bundespräsident ist nicht an Entscheidungen seiner Amtsvorgänger gebunden. Auch kann er durch die Übernahme einer Schirmherrschaft seine Nachfolger nicht an diese binden.

Stiftungen

Traditionell unterstützt der Bundespräsident die Tätigkeit vieler Stiftungen in unserem Land durch die Übernahme einer Schirmherrschaft, den Empfang von Stiftern oder ein persönliches Engagement für einzelne Vorhaben von Stiftungen. Im persönlichen Gespräch lässt er sich über die Tätigkeit der Stiftungen von deren Repräsentanten berichten.

Wer stiftet, will anstiften, etwas zu tun. Bürgerschaftliches Engagement kann und soll staatliches Wirken nicht ersetzen. Stiftungen sind eine wichtige Ergänzung, weil die Möglichkeiten des Staates finanziell und konzeptionell begrenzt sind. Es gibt private, öffentlich-rechtliche und parteinahe Stiftungen.

Andere Formen der Repräsentation und Integration

Außer durch formale Akte vertritt der Bundespräsident in vielfacher Form und bei den verschiedensten Gelegenheiten unseren Staat: Jedes Auftreten des Staatsoberhauptes in der Öffentlichkeit, seine Teilnahme an einer Veranstaltung, die Übernahme einer Schirmherrschaft, eine Rede, ein Glückwunsch, Besichtigungen und vieles mehr bringen die staatliche Würdigung in der Person des Bundespräsidenten zum Ausdruck.

Er setzt dadurch Zeichen der staatlichen Anerkennung, des Wohlwollens oder der besonderen Förderung. Gerade daraus ergibt sich auch eine Beschränkung der Anlässe, denen sich der Bundespräsident zuwenden kann: Sie müssen eine bundesweite Ausstrahlung haben und von besonderer Bedeutung sein.