Antworten auf die häufigsten Fragen

  • Die Standarte ist eine spezielle Form der Flagge. Sie ist das Hoheitszeichen des Staatsoberhaupts. Solange sich der Bundespräsident in Deutschland aufhält, ist die Standarte auf dem Dach von Schloss Bellevue gehisst. Das ist auch dann der Fall, wenn der Bundespräsident nicht in seinem Berliner Amtssitz ist.

    Eingeholt wird die Standarte in Berlin nur, wenn sich der Bundespräsident an seinem Bonner Amtssitz, der Villa Hammerschmidt, aufhält oder andernorts im Land seine offizielle Residenz aufschlägt. Dort wird dann vor dem Eintreffen die Standarte gesetzt. Reist der Bundespräsident ins Ausland, wird die Standarte eingeholt, sobald das Flugzeug des Bundespräsidenten gestartet ist. Bei Landung in Berlin wird sie wieder gesetzt.

  • Roman Herzog war der einzige Bundespräsident, der von 1994 bis 1999 in Schloss Bellevue gewohnt hat. Seit Johannes Rau wohnen die Bundespräsidenten in einem Haus am Stadtrand von Berlin. Auch Horst Köhler, Christian Wulff und Joachim Gauck wohnten dort während ihrer Amtszeiten.

    Schloss Bellevue wurde mit dem Amtswechsel von Bundespräsident Rau zu Bundespräsident Köhler umgebaut. In der früheren Wohnung befinden sich heute Büros und Besprechungsräume.

  • Schloss Bellevue steht für Führungen grundsätzlich offen. Das Besondere: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundespräsidialamtes sind dabei die Fremdenführer. Der zeitliche Vorlauf zwischen Anfrage und Besichtigungstermin beträgt derzeit gut neun Monate. Die Gruppengröße sollte 25 Teilnehmende nicht überschreiten. Kontakt: besucherdienst@bpra.bund.de

    Beachtet werden muss jedoch, dass Schloss Bellevue ein rege genutzter Arbeits- und Veranstaltungsort ist. Daher kann es vorkommen, dass angemeldete Führungen mit kurzfristig angesetzten Terminen des Bundespräsidenten kollidieren können. In diesem Fall kann eine Führung auch nur eingeschränkt erfolgen oder muss sogar abgesagt werden. Ein Ausweichtermin wird dann aber angeboten.

  • Alle Amtsinhaber haben bisher mit Rücksicht auf den parteipolitisch neutralen Charakter ihres Amtes mit Amtsantritt die Mitgliedschaft in einer politischen Partei ruhen lassen.

    Es gibt jedoch keine gesetzliche Vorschrift, die besagt, dass der Bundespräsident während seiner Amtszeit keiner politischen Partei angehören darf. Artikel 55 des Grundgesetzes bestimmt lediglich, dass er weder einer Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören und kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben darf, noch der Leitung oder dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören darf.

    Mehr dazu: Rolle im Staat

  • Der Bundespräsident erhält Amtsbezüge in Höhe von 10/9 des Amtsgehalts des Bundeskanzlers. Für die Amtsbezüge des Bundespräsidenten ergibt sich so ein Jahresbetrag von rd. 276.000 Euro. Für amtsbezogene Aufwendungen erhält der Bundespräsident zusätzlich zu seinen Amtsbezügen ein Aufwandsgeld in Höhe von 78.000 Euro im Jahr. Amtsbezüge und Aufwandsgeld werden jährlich durch den Haushaltsgesetzgeber im Haushaltsplan des Bundespräsidenten bewilligt.

    Die Ruhebezüge nach Ausscheiden aus dem Amt sind im "Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten" seit 1959 inhaltlich unverändert geregelt. Danach erhält ein Bundespräsident, wenn er mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt ausscheidet, Ruhebezüge in Höhe der Amtsbezüge. Das Gesetz spricht vom Ehrensold des Bundespräsidenten. Versorgungsbezüge aus einer anderweitigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst werden auf den Ehrensold angerechnet, der sich dann dementsprechend verringert. Ein Aufwandsgeld wird nach dem Ausscheiden aus dem Amt nicht mehr gezahlt.

    Die Amts- und Ruhebezüge des Bundespräsidenten unterliegen der Versteuerung (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).

  • Der Präsident oder die Präsidentin des Bundesrates nimmt die Befugnisse des Bundespräsidenten wahr, wenn dieser seinen Pflichten nicht nachkommen kann. Geregelt ist das im Artikel 57, Grundgesetz: "Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen."

    Mit dem Amt der Bundesratspräsidentin beziehungsweise des Bundesratspräsidenten wechseln sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der deutschen Länder jährlich am 1. November ab. Seit dem 1. November 2024 hat die Ministerpräsidentin des Saarlandes, Anke Rehlinger, das Amt inne.

  • Die Begrüßung mit militärischen Ehren am Amtssitz des Bundespräsidenten ist eine ausländischen Staatsoberhäuptern vorbehaltene Ehrerweisung und Teil des militärischen Zeremoniells. Hierbei zieht eine Ehrenformation der Bundeswehr auf, bestehend aus Soldaten der drei Teilstreitkräfte Heer, Marine und Luftwaffe. Nach der Meldung der Ehrenformation an den Gast spielt das Stabsmusikkorps zuerst die Nationalhymne des Gastlandes, dann die Deutschlands. Im Anschluss schreiten der Bundespräsident und sein Gast die Ehrenformation zu den Klängen des Präsentiermarsches ab. Als Ehrerweisung verbeugen sich beide vor der Truppenfahne.

    Der Staatsgast darf damit die Truppen des besuchten Landes symbolisch "inspizieren", womit das Vertrauen und die freundlichen Absichten des Gastgebers zum Ausdruck gebracht werden sollen.

    Zu den militärischen Ehren gehören darüber hinaus beispielsweise auch die Ehrenposten, die an der Haupttreppe von Schloss Bellevue zu Ehren des Gastes aufziehen.

  • Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland hat sich eine Rangfolge der Repräsentanten der höchsten Verfassungsorgane als Staatspraxis herausgebildet: Der Bundespräsident steht als Staatsoberhaupt in der protokollarischen Reihenfolge ganz oben. Ihm folgt die Präsidentin oder der Präsident des Deutschen Bundestages. An dritter Stelle folgt die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler als Regierungschef.

    Der Grund für diese Reihenfolge ist, dass die Bundestagspräsidentin beziehungsweise der Bundestagspräsident ein Verfassungsorgan vertritt, das vom Volk direkt gewählt wurde, während die Bundeskanzlerin ihrerseits beziehungsweise der Bundeskanzler seinerseits vom Bundestag gewählt wird. Nach der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler folgen die Präsidentin oder der Präsident des Bundesrates und die Präsidentin oder der Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

  • Protokollarisches Handeln ist eine innerstaatliche und international gebräuchliche Symbolsprache. Durch sie wird bei offiziellen Anlässen vieles zum Ausdruck gebracht: Rang und Würde des Gastes, die Wertschätzung und politische Absichten. Das staatliche Protokoll umfasst alle ordnenden, zeremoniellen Regeln und Aktivitäten bei offiziellen und repräsentativen Anlässen wie Staatsbesuchen, nationalen und internationalen Konferenzen, Festakten, Trauerstaatsakten, Amtswechseln, Empfängen und offiziellen Essen.

    Das Wort Protokoll kommt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie "vorgeleimtes Blatt". In der Zeit des Byzantinischen Reichs wurde damit der Kopf eines feierlichen Dokumentes bezeichnet, in dem die Beteiligten aufgeführt waren. Heute hat dieses Wort eine doppelte Bedeutung. Einerseits versteht man darunter eine förmliche Niederschrift, wie z. B. einen Tagungsbericht, in der Sachverhalte und Äußerungen "protokolliert" werden. Andererseits bezeichnet man mit dem Wort "Protokoll" für den Bereich der staatlichen Repräsentation und der Diplomatie die Gesamtheit der Normen, Regeln und Gebräuche, die die äußeren Formen des staatlichen Handelns sowie der zwischenstaatlichen Beziehungen bestimmen. Insofern ist es gleichbedeutend mit den Begriffen des staatlichen und diplomatischen Zeremoniells.

  • Staatsbesuche sind die protokollarisch höchste Form des Zusammentreffens von Staatsoberhäuptern. Nicht jede Begegnung mit einem ausländischen Gast ist allerdings auch ein Staatsbesuch. Weitere Formen sind Arbeitsbesuche und offizielle Besuche. Über die Einstufung bestimmen Gast und Gastgeber einvernehmlich. Im Allgemeinen finden die Besuche abwechselnd und im Abstand mehrerer Jahre statt.

    Bei Staatsbesuchen wird das Staatsoberhaupt von einer großen Delegation an Mitreisenden begleitet. Sie bieten Gelegenheit, die bilateralen Beziehungen in ihrer ganzen Breite – in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Sport und Kultur – darzustellen und zu vertiefen.

    Die Gäste eines Staatsbesuches werden mit den höchsten protokollarischen Ehren empfangen. Dazu gehören unter anderem das gemeinsame Abschreiten einer Ehrenformation des Militärs, ein festliches Staatsbankett, eine Kranzniederlegung an der Zentralen Gedenkstätte der Bundesrepublik Deutschland für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Neue Wache) und der Begleitschutz durch eine Ehreneskorte.

    Neben Staatsbesuchen unternimmt und empfängt der Bundespräsident Arbeits- und offizielle Besuche, die im diplomatischen Protokoll niedriger eingestuft sind und sich zumeist nur mit einem Ausschnitt der bilateralen Beziehungen beschäftigen.

  • Im Jahr 1970 hielt Bundespräsident Gustav Heinemann erstmals die Weihnachtsansprache. Bundespräsident Heinemann und Bundeskanzler Willy Brandt wichen damit von der seit 1949 geübten Praxis ab, nach der der Bundeskanzler die Weihnachtsansprache und der Bundespräsident eine Silvesteransprache gehalten hatten. Seither hält der Bundespräsident jedes Jahr eine Ansprache am 25. Dezember und der Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin spricht zum Jahreswechsel.

    Seit 1952 werden die Ansprachen des Bundespräsidenten auch im Fernsehen übertragen. Bundespräsident Theodor Heuss 1952: In diesem Jahr habe ich zum ersten Mal die Gelegenheit, über das Fernsehgerät zu Ihnen zu sprechen. […] Jetzt wird auch bei uns das schwer begreifliche Zauberwerk des Fernsehens in das Bewusstsein treten.

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