Bundespräsident Steinmeier beauftragt den Bundeskanzler mit der geschäftsführenden Weiterführung der Regierungsgeschäfte

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

25. März 2025

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat heute den Bundeskanzler gebeten, die Geschäfte bis zur Ernennung einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers weiterzuführen. Das Ersuchen nach Artikel 69 Absatz 3 Grundgesetz erfolgt aufgrund der heutigen Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages.

Der diesem Ersuchen zugrundeliegende Artikel 69 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes hat folgenden Wortlaut:

(2) Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, das Amt eines Bundesministers auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers.

(3) Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.

Infolge der im Grundgesetz festgelegten Beendigung des Amtes der Bundesregierung händigt der Bundespräsident den Mitgliedern der Bundesregierung heute voraussichtlich um 17.30 Uhr ihre Entlassungsurkunden in Schloss Bellevue aus.

 

Hinweise für die Redaktionen:

  • Die Ansprache des Bundespräsidenten gegen 17.30 Uhr sowie die Aushändigung der Entlassungsurkunden wird in einem Livestream auf dem YouTube-Kanal des Bundespräsidenten übertragen.
  • Die Akkreditierung ist abgeschlossen.