Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am 15. Juli das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) ausgefertigt.
Der Bundespräsident hat das Gesetz im Rahmen seiner Prüfung gem. Art. 82 Abs. 1 Grundgesetz (GG) eingehend auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft. Im Mittelpunkt der verfassungsmäßigen Prüfung stand die Vereinbarkeit mit den Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in dem Klimaschutzbeschluss vom 24. März 2021 (Az. 1 BvR 2656/18) aufgestellt hat. In seiner Prüfung ist der Bundespräsident zu dem Ergebnis gekommen, dass evidente Verfassungswidrigkeit nicht gegeben ist.