Die Präsidentin des Bundesrates hat am 27. März in Wahrnehmung der Befugnisse des Bundespräsidenten (Art. 57 Grundgesetz) folgende von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetze ausgefertigt:
- Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG)
- Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
- Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
Der Auftrag für die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist erteilt. Das Bundespräsidialamt hat wie üblich die Gesetze geprüft, wobei keine verfassungsrechtlichen Bedenken einer Ausfertigung entgegenstehen.