Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier reist vom 15. bis 16. März 2023 in die Republik Estland.
Am 15. März besucht der Bundespräsident auf der estnischen Luftwaffenbasis Ämari das deutsche Bundeswehrkontingent zur Verstärkung Air Policing Baltikum
(VAPB) und spricht mit der Kontingentführung sowie Soldatinnen und Soldaten. Er würdigt damit den langjährigen Beitrag der Luftwaffe im Rahmen der integrierten NATO-Luftverteidigung und möchte sich vor Ort über die aktuellen Einsatzbedingungen an der NATO-Ostflanke informieren.
In der Hauptstadt Tallinn wird der Bundespräsident politische Gespräche mit dem estnischen Staatspräsidenten Alar Karis und Ministerpräsidentin Kaja Kallas führen.
Am Abend des 15. März zeichnet der Bundespräsident die ehemalige Staatspräsidentin Estlands, Kersti Kaljulaid, im Rahmen eines Empfangs der deutschen Botschafterin mit dem Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland aus.
Reiseaufruf für die Redaktionen:
Journalistinnen und Journalisten, die den Bundespräsidenten auf seiner Reise begleiten möchten, melden sich bitte bis Montag, 6. März 2023, 15.00 Uhr per E-Mail (akkreditierung@bpra.bund.de) bei der Pressestelle des Bundespräsidialamts mit folgenden Daten an: Name, Vorname, Medium, Funktion, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse und Mobiltelefon.
Für die Mitreise steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Die Anmeldung ist deshalb unverbindlich. Über eine Teilnahme an der Reise wird nach Ablauf der Meldefrist entschieden.
Für die Mitreise ist ein negativer COVID-19-Antigen-Schnelltest erforderlich, dessen Ergebnis zum Zeitpunkt des Abflugs nicht älter als 24 Stunden ist.
Erforderlich für die Einreise ist ein Personalausweis oder Reisepass, welcher noch mindestens sechs Monate gültig ist.
Die Flugkosten für die gesamte Flugstrecke betragen voraussichtlich ca. 190 EUR. Die Kosten für die Hotelübernachtung werden nachgereicht.
Die Medienbetreuung des Bundespresseamts unterrichtet die Journalistinnen und Journalisten, die an der Reise teilnehmen, und informiert über weitere Reiseformalitäten.
Journalistinnen und Journalisten, die für die Mitreise nicht berücksichtigt werden konnten, werden vom Bundespräsidialamt benachrichtigt.