Bundespräsident reist nach Polen

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

8. August 2019


Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier reist vom 31. August bis 1. September 2019 nach Polen. Dort nimmt er auf Einladung des polnischen Staatspräsidenten Andrzej Duda am Gedenken zum 80. Jahrestag des Beginns des Zweiten Weltkriegs teil.

Mit Wieluń besucht der Bundespräsident den Ort, der in den frühen Morgenstunden des 1. September 1939 als Erstes durch die Angriffe der deutschen Luftwaffe zerstört wurde. Ab 4.20 Uhr gedenkt er dort gemeinsam mit Staatspräsident Duda des Kriegsbeginns und trifft anschließend mit Zeitzeugen zusammen.

In Warschau nimmt der Bundespräsident an der zentralen polnischen Gedenkfeier teil, zu der auch weitere Staats- und Regierungschefs erwartet werden. Am Abend besuchen die Präsidenten gemeinsam eine Aufführung des Polnischen Requiems von Krzysztof Penderecki im Nationaltheater. Es singt die Chorakademie Lübeck. Im Anschluss daran geht es zurück nach Berlin.

Weitere Informationen zum Besuchsprogramm werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Reiseaufruf für die Redaktionen:

Journalistinnen und Journalisten, die den Bundespräsidenten auf seiner Reise begleiten möchten, melden sich bitte bis Dienstag, den 13. August 2019, 10.00 Uhr per E-Mail (akkreditierung@bpra.bund.de) bei der Pressestelle des Bundespräsidialamts mit folgenden Daten an: Name, Vorname, Medium, Funktion, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse und Mobiltelefon.

Für die Mitreise steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Die Anmeldung ist deshalb unverbindlich.

Erforderlich für die Einreise ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis.

Die Flugkosten betragen voraussichtlich 110,00 Euro. Die Übernachtung kostet ca. 80,00 Euro.

Über eine Teilnahme an der Reise wird nach Ablauf der Meldefrist entschieden.

Die Medienbetreuung des Bundespresseamts unterrichtet die Journalistinnen und Journalisten, die an der Reise teilnehmen, und informiert über weitere Reiseformalitäten.

Journalistinnen und Journalisten, die für die Mitreise nicht berücksichtigt werden konnten, werden vom Bundespräsidialamt benachrichtigt.