Bundespräsident Steinmeier reist nach Moskau

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

16. Oktober 2017


Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier besucht am 25. Oktober 2017 Moskau.

Dort wird der Bundespräsident die Kathedrale St. Peter und Paul besuchen. Im Rahmen des Reformationsjubiläums gibt die russische Regierung das Kirchengebäude an die Evangelisch-Lutherische Kirche Russlands zurück. Bundespräsident Steinmeier hatte sich in seiner Funktion als Außenminister gemeinsam mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für die Rückgabe bei Russlands Präsident Wladimir Putin eingesetzt. Der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm wird den Bundespräsidenten begleiten.

Der Bundespräsident wird während seines Besuchs in Moskau mit dem russischen Präsidenten Putin zusammentreffen. Außerdem wird der Bundespräsident die Menschenrechtsorganisation Memorial besuchen sowie ein Gespräch mit dem ehemaligen sowjetischen Präsidenten und Friedensnobelpreisträger Michail Gorbatschow führen.

Weitere Informationen zum Besuchsprogramm werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Reiseaufruf für die Redaktionen:

Journalistinnen und Journalisten, die den Bundespräsidenten auf seiner Reise begleiten möchten, melden sich bitte bis Dienstag, den 17. Oktober 2017, 15.00 Uhr bei der Pressestelle des Bundespräsidialamtes an.

Für die Mitreise steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Die Anmeldung ist deshalb unverbindlich.

Erforderlich für die Einreise ist ein Visum. Hierfür wird ein Reisepass, der noch mindestens bis sechs Monate nach Reiseende gültig ist und noch mindestens eine freie Seite hat, benötigt.

Die Kosten für den Flug betragen ca. 420 Euro und für die Übernachtung voraussichtlich 380 Euro.

Hinweise:

Ihre Anmeldung begründet keine Zusage. Über eine Teilnahme an der Reise des Bundespräsidenten wird nach Ablauf der Meldefrist entschieden.

Die Medienbetreuung des Bundespresseamts unterrichtet die Journalistinnen und Journalisten, die an der Reise teilnehmen und informiert über weitere Reiseformalitäten.

Journalistinnen und Journalisten, die für die Mitreise nicht berücksichtigt werden konnten, werden vom Bundespräsidialamt benachrichtigt.