Der Sprecher des Bundespräsidenten teilt mit:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Bundespräsidenten vorsorglich gebeten, von einer Ausfertigung der Gesetze zum ESM und zum Fiskalvertrag zunächst abzusehen, um dem Gericht ausreichend Zeit zur Prüfung angekündigter bzw. bereits vorliegender Eilanträge zu geben.
Der Bundespräsident beabsichtigt, dieser Bitte in Übereinstimmung mit der ständigen Staatspraxis zwischen den Verfassungsorganen und aus Respekt gegenüber dem Bundesverfassungsgericht stattzugeben, sobald Bundestag und Bundesrat die entsprechenden Vertragsgesetze beschlossen haben.