Der Präsident des Bundesrates nimmt nach Artikel 57 des Grundgesetzes die Befugnisse des Bundespräsidenten bei "vorzeitiger Erledigung" des Amtes wahr.
Mit dem Amt des Bundesratspräsidenten wechseln sich die Ministerpräsidenten der deutschen Länder jährlich am 1. November ab. Seit dem 1. November 2011 hat der Ministerpräsident des Freistaates Bayern das Amt inne. Ministerpräsident Horst Seehofer nimmt damit bis zur Wahl eines neuen Bundespräsidenten oder einer neuen Bundespräsidentin die Befugnisse des Staatsoberhauptes wahr.
Termine von Bundesratspräsident Horst Seehofer in Wahrnehmung der Befugnisse des Bundespräsidenten gemäß Art. 57 GG (23.02. - 09.03.2012)
Donnerstag, 23. Februar 2012
Teilnahme an der Gedenkveranstaltung für die Opfer rechtsextremistischer Gewalt
Freitag, 24. Februar 2012
Verleihung des Silbernen Lorbeerblatst an den Formel-1-Rennfahrer Sebastian Vettel
Freitag, 24. Februar 2012
Empfang zur Überreichung ihrer Beglaubigungsschreiben:
- S.E. den Botschafter der Republik Trinidad und Tobago, Herrn Garvin Edward Timothy Nicholas
- I.E. die Botschafterin von Burkina Faso, Frau Marie Odile Bonkoungou Balima
- I.E. die Botschafterin der Republik Niger, Frau Aminatou Gaoh
- S.E. den Botschafter der Republik Bulgarien, Herrn Radi Dragnev Naidenov
Donnerstag, 8. März 2012
Verabschiedung von Bundespräsident a. D. Christian Wulff mit einem Großen Zapfenstreich der Bundeswehr im Park von Schloss Bellevue
Freitag, 9. März 2012
Empfang zur Überreichung ihrer Beglaubigungsschreiben:
- I.E. die Botschafterin der Republik Indien, Frau Sujatha Singh
- S.E. den Botschafter von Japan, Herrn Takeshi Nakane
- S.E. die Botschafter des Staates Israel, Herrn Yaakov Hadas-Handelsman