75 Jahre Grundgesetz: Staatsakt

Schwerpunktthema: Bericht

23. Mai 2024

Wir blicken auf 75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland zurück – eine Erfolgsgeschichte, die das Grundgesetz ermöglicht hat. Der Bundespräsident hat das Verfassungsjubiläum in der zentralen Rede beim Staatsakt in Berlin gewürdigt.

Seite der Urschrift des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland mit dem Annahmebeschluß des Grundgesetzes und der urkundlichen Unterschriften.

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet und trat am folgenden Tag in Kraft. Zum 75. Jubiläum dieses Ereignisses hat Bundespräsident Steinmeier einen Staatsakt angeordnet und das Verfassungsjubiläum in einer Rede gewürdigt. Zuvor nahm er an einem ökumenischen Gottesdienst in der St. Marienkirche teil.

Diese Verfassung gehört zum Besten, was Deutschland hervorgebracht hat.

©: Bundespräsident Steinmeier

In den vergangenen 75 Jahren hat sich das Grundgesetz als stabil und anpassungsfähig erwiesen. Es hat zahlreiche Krisen und Herausforderungen überstanden. Das 75-jährige Jubiläum ist deshalb ein guter Anlass, sich die Bedeutung dieser Verfassung vor Augen zu führen.

Das Grundgesetz

Das Grundgesetz bildet die Grundlage unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die "Mütter und Väter des Grundgesetzes“, wie die Mitglieder des Parlamentarischen Rats genannt werden, wollten die Schwächen der Weimarer Verfassung, die in die nationalsozialistische Gewaltherrschaft führte, überwinden. Sie legten besonderen Wert auf die Sicherung der Grundrechte, die Gewaltenteilung und den föderalen Staatsaufbau.

Ein herausragendes Merkmal des Grundgesetzes ist die Betonung der Würde des Menschen in Artikel 1. Diese Prämisse bildet das Fundament für die bis zum Artikel 19 folgenden Grundrechte. Sie garantieren etwa Meinungs- und Pressefreiheit, Glaubensfreiheit oder Gleichberechtigung. In Artikel 20 sind die Prinzipien für die Staatsstruktur festgeschrieben: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Die weiteren Artikel enthalten allgemeine Regelungen zu Bund und Ländern, Vorgaben zu den einzelnen Verfassungsorganen wie Bundesregierung und Bundestag, zur Gesetzgebung, zur Verwaltung des Landes, zur Rechtsprechung und zum Finanzwesen.