Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am 15. November bei der zentralen Gedenkstunde zum Volkstrauertag im Plenarsaal des Deutschen Bundestages das Totengedenken gesprochen. Den Text des Totengedenkens hat der Bundespräsident in diesem Jahr verändert und bezieht nun auch Geschehnisse der jüngeren Zeit mit ein. Der neu gefasste Abschnitt lautet:
Wir gedenken heute auch derer, die bei uns durch Hass und Gewalt Opfer geworden sind. Wir gedenken der Opfer von Terrorismus und Extremismus, Antisemitismus und Rassismus in unserem Land.
Damit gedenkt der Bundespräsident am Volkstrauertag von nun an ausdrücklich der Opfer terroristischer, politischer, rassistischer und antisemitischer Anschläge und Morde, die in den vergangenen Jahren Teil einer bedrückenden Realität in Deutschland geworden sind. Die bisherige Formulierung dieses Absatzes lautete: Wir gedenken heute auch derer, die bei uns durch Hass und Gewalt gegen Fremde und Schwache Opfer geworden sind.
Der Volkstrauertag am 15. November war in diesem Jahr der britisch-deutschen Freundschaft gewidmet. Bundespräsident Steinmeier lud dazu den Prinzen von Wales ein, der die Gedenkrede im Bundestag hielt.
Vor der Gedenkstunde im Deutschen Bundestag nahm der Bundespräsident mit dem Prinzen von Wales, der Herzogin von Cornwall und Elke Büdenbender an der Kranzniederlegung zum Volkstrauertag in der Neuen Wache teil, der Zentralen Gedenkstätte für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.
Im Anschluss an die Gedenkrede des Prinzen von Wales im Deutschen Bundestag, sprach der Bundespräsident das Totengedenken.
Der vollständige Text des Totengedenkens lautet:
Wir denken heute an die Opfer von Gewalt und Krieg, an Kinder, Frauen und Männer aller Völker.
Wir gedenken der Soldaten, die in den Weltkriegen starben, der Menschen, die durch Kriegshandlungen oder danach in Gefangenschaft, als Vertriebene und Flüchtlinge ihr Leben verloren.
Wir gedenken derer, die verfolgt und getötet wurden, weil sie einem anderen Volk angehörten, einer anderen Rasse zugerechnet wurden, Teil einer Minderheit waren oder deren Leben wegen einer Krankheit oder Behinderung als lebensunwert bezeichnet wurde.
Wir gedenken derer, die ums Leben kamen, weil sie Widerstand gegen Gewaltherrschaft geleistet haben, und derer, die den Tod fanden, weil sie an ihrer Überzeugung oder an ihrem Glauben festhielten.
Wir trauern um die Opfer der Kriege und Bürgerkriege unserer Tage, um die Opfer von Terrorismus und politischer Verfolgung, um die Bundeswehrsoldaten und anderen Einsatzkräfte, die im Auslandseinsatz ihr Leben verloren.
Wir gedenken heute auch derer, die bei uns durch Hass und Gewalt Opfer geworden sind. Wir gedenken der Opfer von Terrorismus und Extremismus, Antisemitismus und Rassismus in unserem Land.
Wir trauern mit allen, die Leid tragen um die Toten, und teilen ihren Schmerz.
Aber unser Leben steht im Zeichen der Hoffnung auf Versöhnung unter den Menschen und Völkern, und unsere Verantwortung gilt dem Frieden unter den Menschen zu Hause und in der ganzen Welt.
Das Sprechen des Totengedenkens durch den Bundespräsidenten etablierte sich nach dem Zweiten Weltkrieg als Tradition. Bundespräsident Theodor Heuss führte sie 1952 ein. Seit den 1970er Jahren sprechen die Bundespräsidenten das Totengedenken in der Regel während der zentralen Gedenkstunde des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. zum Volkstrauertag. Er wurde in Deutschland 1919 eingeführt und wird seit 1952 zwei Wochen vor dem ersten Advent begangen. An diesem Tag wird in Deutschland halbmast geflaggt.
Das Totengedenken benennt die Opfergruppen, derer am Volkstrauertag gedacht wird: Die Opfer der Weltkriege und der NS-Gewaltherrschaft, aber auch gegenwärtiger Kriege und von Hass- und Gewalttaten in Deutschland. Im Laufe der Zeit wurde der Text mehrfach angepasst.