Fragen und Antworten zu den geplanten Baumaßnahmen an Schloss Bellevue und Bundespräsidialamt sowie zur Zwischenunterbringung

Die Liegenschaft des Bundespräsidialamtes in Berlin muss grundlegend saniert werden. Nach Ausschreibung und Vergabe der Architekten- und Ingenieurleistungen haben die Planungen im Jahr 2020 begonnen.

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Die Liegenschaft des Bundespräsidialamtes in Berlin muss grundlegend saniert werden. Dazu gehören das ab 1785 errichtete Schloss Bellevue, das 1998 gebaute Verwaltungsgebäude einschließlich der Hauptwache und die Parkanlage. Schloss Bellevue ist ein Baudenkmal, die Parkanlage ein eingetragenes Gartendenkmal. Ziel der umfassenden Sanierung ist es, die Liegenschaft zukunftstauglich und klimaneutral zu machen. Zudem wird sie den aktuellen brandschutzrechtlichen Vorgaben und den Anforderungen an Technik und Sicherheit angepasst. Diese Arbeiten sind unumgänglich, damit das Staatsoberhaupt die Liegenschaft auch in Zukunft nutzen kann.

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) hat im Auftrag des Bundespräsidialamtes Machbarkeitsstudien durchgeführt und sich mit dem Landesdenkmalamt abgestimmt. Nach der Ausschreibung und Vergabe der Architekten- und Ingenieurleistungen haben die Planungen im Jahr 2020 begonnen.

Fragen und Antworten zu den Baumaßnahmen an Schloss Bellevue und Bundespräsidialamt

Was beinhaltet die geplante Baumaßnahme?

Die Baumaßnahme gliedert sich in vier Teilbereiche:

1. Sanierung von Schloss Bellevue
Das unter Denkmalschutz stehende Schloss Bellevue wurde in den Jahren 2004 und 2005 aus zeitlichen Gründen nur in Teilen instandgesetzt. Damals konnten lediglich die nötigsten Maßnahmen umgesetzt werden. So wurden ein Fluchttreppenhaus im Nordflügel eingebaut, die Amtswohnung des Bundespräsidenten im Südflügel rückgebaut und einzelne Anpassungen im repräsentativen Bereich vorgenommen. Auf die Modernisierung der Lüftungsanlage musste damals wegen des hohen Aufwandes und des engen Zeitfensters verzichtet werden.

Die nun geplante denkmalgerechte Sanierung des Schlosses umfasst eine energetische Sanierung sowie die Instandsetzung der Bausubstanz und der technischen Anlagen. Dringender Modernisierungsbedarf besteht auch mit Blick auf die Barrierefreiheit und auf die gestiegenen Sicherheitsanforderungen. Zudem ist es erforderlich, einzelne Teile des Gebäudes den heutigen Nutzungsanforderungen anzupassen. Mit der Planung der Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wurde das Architekturbüro von Gerkan, Marg und Partner (gmp) beauftragt.

2. Sanierung des Verwaltungsgebäudes
Das Verwaltungsgebäude des Bundespräsidialamtes wurde 1998 als erstes Gebäude des Bundes im Rahmen des Regierungsumzugs von Bonn nach Berlin fertiggestellt. Es unterliegt dem Urheberrechtsschutz des Architekturbüros Gruber Kleine-Kraneburg, das dementsprechend mit der Sanierung beauftragt wurde.

Im Verwaltungsgebäude besteht bei nahezu der gesamten technischen Gebäudeausrüstung umfassender Sanierungs- und Erneuerungsbedarf, da Maßnahmen zur Energieeffizienz erforderlich sind und die technische Lebensdauer der Anlagen bis zu Beginn der Maßnahmen bereits überschritten sein wird (nach derzeitiger Planung ist der Baubeginn für 2025/ 2026 vorgesehen). Vor allem geänderte Anforderungen im Bereich des Brandschutzes müssen zwingend erfüllt werden, da andernfalls ein sicherer Weiterbetrieb nicht auf Dauer gewährleistet ist. Dieser Sanierungs- und Erneuerungsbedarf erfordert eine Komplettsanierung des Gebäudes. Die Arbeiten abschnittsweise bei laufendem Dienstbetrieb vorzunehmen, ist aufgrund der Komplexität der Gebäudetechnik, der Gebäudegeometrie und der zentralen Anordnung der technischen Versorgungsschächte im Gebäude nicht möglich.

Eingespart wird die Aufstockung des Verwaltungsgebäudes um eine Büroetage, die zu Beginn der Planungen vorgesehen war. Das Bundespräsidialamt hat entschieden, auf die Errichtung und den Ausbau neuer Büroräume zu verzichten, da sich das mobile Arbeiten (Homeoffice) als fester Bestandteil der Arbeitsabläufe etabliert und bewährt hat.

3. Neugestaltung des Eingangsbereichs mit Wach- und Kontrollgebäude
Die Neugestaltung des Eingangsbereichs trägt den gestiegenen Sicherheitsanforderungen baulich Rechnung.

Der zentrale Eingangsbereich des Bundespräsidialamtes neben Schloss Bellevue soll nach Plänen von Tönies Schroeter Jansen Freie Architekten gemeinsam mit lad+ Landschaftsarchitektur Diekmann neugestaltet werden. Das ist das Ergebnis eines vom BBR durchgeführten interdisziplinären Realisierungswettbewerbs für Architekten und Freianlagenplaner, der im August 2020 abgeschlossen wurde. In diesem Wettbewerb wurden Lösungen erarbeitet, um die sicherheitstechnischen Abläufe der Hauptzufahrt neu zu organisieren. Dazu gehören ein Besuchereingang, Infrastruktur und Logistik für die Post- und Warenanlieferung sowie für die Abfallentsorgung.

4. Außenanlagen
Die geplanten Maßnahmen in den Außenanlagen umfassen unter anderem die Sanierung des Abwasserkanalsystems, sicherheitstechnische Anpassungen an der Liegenschaftsgrenze sowie die Instandsetzung der Parkanlage. Besonders berücksichtigt werden dabei Barrierefreiheit und Denkmalschutz.

Die denkmalgeschützte Parkanlage wird vor Baubeginn detailliert kartiert. Pflanzen und Bäume werden besonders geschützt und während der Bauarbeiten durch eine ökologische Baubegleitung gesichert. Die liegenschaftseigene Gärtnerei pflegt den Park in dieser Zeit der Belastung weiter. Sämtliche Flächen, Beleuchtungs- und sonstige Parkelemente sowie die technischen Ver- und Entsorgungsanlagen werden in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt instandgesetzt oder komplett erneuert.

Wie gestaltet sich der Planungs- und Bauprozess?

Bei der Sanierung und Umgestaltung handelt es sich um eine besondere Bauaufgabe für ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland mit hohen Sicherheitsanforderungen und repräsentativen Funktionen.

Für die zukünftige Nutzung müssen unterschiedliche Gebäude saniert beziehungsweise neu errichtet werden. Daher wurde die Gesamtmaßnahme in vier Teilbaumaßnahmen aufgeteilt:

  • Schloss Bellevue: Sanierung und funktionale Optimierung des Baudenkmals
  • Verwaltungsgebäude: Sanierung des Gebäudes
  • Zentraler Eingangsbereich: Neugestaltung des Eingangsbereichs mit Wach- und Kontrollgebäude sowie Funktionsflächen (Neubaumaßnahme)
  • Baumaßnahmen in den Außenanlagen: technische Maßnahmen, Sicherheit, Schutz und Wiederherstellung des Gartendenkmals

Es sind viele unterschiedliche Funktionsbereiche auf engem Raum unterzubringen und hohe technische Anforderungen mit einer eng verknüpften Infrastruktur zu erfüllen.

Zur Beauftragung der Architekten und Fachplaner hat das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mehr als 50 Vergabeverfahren durchgeführt. Zudem sind auf Basis der Planung Haushaltsunterlagen zu erstellen, die von den zuständigen Behörden zu genehmigen sind. Dafür sind entsprechende Prüfzeiträume zu berücksichtigen.

Aufgrund der Vielzahl der Projektbeteiligten bedarf es einer komplexen Projekt- und Kommunikationsstruktur.

Darüber hinaus müssen umfangreiche Voruntersuchungen, bautechnische Gutachten und Machbarkeitsstudien sowie darauf aufsetzende Planungen mit entsprechendem Zeitbedarf erarbeitet und aufeinander abgestimmt werden. Zudem sind Abstimmungen mit den zuständigen Behörden auf Landes- und Bezirksebene erforderlich, um die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen für die Baumaßnahmen zu schaffen.

Wie sehen Zeit- und Kostenplan aus?

Da Umfang, Kosten und terminlicher Rahmen der Baumaßnahmen erst im Zuge der Planungen und mit Aufstellung einer Haushaltsunterlage final ermittelt werden, sind zum jetzigen frühen Zeitpunkt hierzu noch keine belastbaren Aussagen möglich. Nach derzeitiger Planung ist der Baubeginn für 2025/2026 vorgesehen.

Wie viele Büros und Nutzungsbereiche werden neu entstehen?

Im Verwaltungsgebäude werden keine neuen Büroarbeitsplätze entstehen. Die Belegung wird so konzipiert, dass die Nutzung der Büros unter Berücksichtigung von mobiler Arbeit (Homeoffice) möglichst flexibel erfolgt.

In dem neu zu errichtenden Wach- und Kontrollgebäude ist ein den heutigen Sicherheitserfordernissen entsprechender Kontrollbereich für Gäste des Bundespräsidenten und Besuchergruppen geplant. Außerdem werden zusätzliche Arbeitsplätze der Bundespolizei untergebracht.

In dem neu zu errichtenden Bereich für die Post- und Warenannahme sind neben einer Sicherheitsschleuse für Fahrzeuge die Annahme und sicherheitstechnische Kontrolle aller Waren- und Postsendungen sowie ein Müllraum vorgesehen.

Was bedeutet die grundlegende Sanierung?

Schloss Bellevue bedarf einer Grundsanierung. Neben der Erneuerung des Lüftungssystems, der gesamten Sicherheits- und Regelungstechnik muss eine energetische Sanierung erfolgen und die Trinkwasserversorgung saniert werden. Hinzu kommen erforderliche Verbesserungen für den funktionalen und technischen Ablauf im Schloss sowie für die Barrierefreiheit.

Das unter Denkmalschutz stehende Schloss Bellevue wurde zuletzt in den Jahren 2004 und 2005 in Teilen instandgesetzt. Weil nur wenig Zeit zur Verfügung stand, konnten damals nur die nötigsten Maßnahmen umgesetzt werden. So wurden die Amtswohnung des Bundespräsidenten im Südflügel rückgebaut, einzelne Anpassungen im repräsentativen Bereich vorgenommen und ein Fluchttreppenhauses im Nordflügel eingebaut. Insbesondere die Modernisierung der Lüftungsanlage konnte wegen des hohen Aufwandes in diesem engen Zeitfenster nicht realisiert werden. Das wird nun nachgeholt.

Das Verwaltungsgebäude des Bundespräsidialamtes wurde 1998 als erstes Gebäude des Bundes im Rahmen des Regierungsumzugs von Bonn nach Berlin fertiggestellt. Hier besteht bei nahezu der gesamten technischen Gebäudeausrüstung umfassender Sanierungs- beziehungsweise Erneuerungsbedarf, da die durchschnittliche Lebensdauer der Anlagen bis zu Beginn der Maßnahmen bereits überschritten sein wird (nach derzeitiger Planung ist der Baubeginn für 2025/ 2026 vorgesehen), siehe oben.

Im Bereich Brandschutz sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Es besteht und bestand zwar zu keinem Zeitpunkt Gefahr für die Nutzung des Gebäudes, aber es besteht Handlungsbedarf. Die Brandschutzmängel müssen behoben werden.

Beispiele für neue technische Anforderungen seit der Errichtungszeit sind die Energieeinsparverordnung, das Erfordernis der Klimaneutralität und die Trinkwasserhygieneverordnung. Des Weiteren ist eine Ausstattung mit zeitgemäßer Veranstaltungs- und Medientechnik nötig.

Welche Erfordernisse bestehen derzeit beim Brandschutz im Verwaltungsgebäude?

Folgende Mängel am baulichen Brandschutz haben sich im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen durch Prüfsachverständige herausgestellt:

  • Unzureichende Abschottung von Brandabschnitten
  • Mängel in der Brandmeldeanlage und Alarmierung sowie der Gebäudeautomation
  • Verwendung eines bauaufsichtlich nicht zugelassenen Materials an den Entrauchungskanälen
  • Fehlende Sicherheitsstromversorgung, weil der Anbieter seinen Vertrag gekündigt hat, und fehlende Trennung der allgemeinen Stromversorgung von der Sicherheitsstromversorgung

Nachdem die o.g. Mängel festgestellt wurden, hat sich das Bundespräsidialamt unverzüglich um kompensatorische organisatorische Maßnahmen gekümmert, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten. Des Weiteren erfolgten Maßnahmen im Bauunterhalt, um einzelne Mängel zu beheben, und ein erfolgreicher Interaktionstest wurde durchgeführt. Die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen haben sich seit längerer Zeit abgezeichnet und erfordern eine umfassende Sanierung des Gebäudes. Das Kanalsystem der Entrauchungsanlage, das Leitungsnetz und die fehlende Sicherheitsstromversorgung können aufgrund der erheblichen baulichen Eingriffe jedoch nicht bei laufendem Dienstbetrieb saniert werden.

Welche neuen Anforderungen bestehen in Bezug auf die Sicherheit?

Der Eingangsbereich des Bundespräsidialamtes mit Wach- und Kontrollgebäude muss grundsätzlich an erhöhte Sicherheitsanforderungen angepasst werden, auch mit Blick auf die gestiegenen Besucherzahlen. Dazu zählen sowohl technische als auch organisatorische Erneuerungen, die Einfluss auf die baulichen Planungen haben, zum Beispiel für das neue Wach- und Kontrollgebäude und den Anlieferverkehr.

Was ist im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz zu beachten?

Das 1785 im Stil des Klassizismus erbaute Schloss Bellevue mitsamt seinen Umgestaltungen in den 1930er und 1950er Jahren steht unter Denkmalschutz, ebenso wie der gesamte Bereich der Grün- und Gartenanlagen. Diese bestehen aus dem Gartendenkmal Schlosspark Bellevue und einem Teil des Gartendenkmals Großer Tiergarten.

Die Planung und Durchführung sämtlicher Maßnahmen auf der Liegenschaft finden in enger Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen statt.

Für das Baudenkmal Schloss Bellevue wurde als Planungsgrundlage ein Bauzeitenplan mit genauer Darstellung der historischen Bau- und Umbauphasen erstellt.

Der Neubau des Wach- und Kontrollgebäudes sowie der neugestaltete Eingangsbereich sollen sich in ihrem Erscheinungsbild dem Gartendenkmal und dem Schloss Bellevue unterordnen. Die neuen Gebäude bleiben in ihrer Höhe auf zwei Vollgeschosse beschränkt und treten damit gegenüber dem Schloss deutlich zurück. Insofern galt es im Zuge des interdisziplinären Wettbewerbs (Architektur und Landschaftsplanung), den Eingangsbereich mit Blick auf die Garten- und Baudenkmale im Ensemble ästhetisch angemessen zu gestalten.

Inwiefern werden bei den geplanten Baumaßnahmen Fragen der Nachhaltigkeit berücksichtigt?

Die Frage der Nachhaltigkeit spielt eine zentrale Rolle. Ziel der kompletten Sanierung ist eine klimaneutrale Bundesliegenschaft. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme soll die Liegenschaft des Bundespräsidialamtes ganzheitlich, modern und energetisch nachhaltig optimiert werden. Bei der Planung der Sanierungs- und Neubaumaßnahmen soll das gesamte Spektrum des energiesparenden, ressourcenschonenden und umweltverträglichen Bauens und Betreibens von Gebäuden und Freianlagen genutzt werden, um einen möglichst geringen Energiebedarf zu erreichen.

Warum gab es keinen Planungswettbewerb für die Maßnahmen an Schloss und Verwaltungsgebäude?

Für die Sanierung des denkmalgeschützten Schloss Bellevue wurde in erster Linie ein auf dem Gebiet der Sanierung von Baudenkmalen mit hohem repräsentativem Anspruch und hohen Sicherheitserfordernissen erfahrenes Architekturbüro gesucht. Für diese besondere Planungsaufgabe ist ein Architekturwettbewerb ungeeignet. Die Vergabe an das Büro von Gerkan, Marg und Partner (gmp) erfolgte im Rahmen eines EU-weiten Verfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV-Verfahren).

Das Bundespräsidialamt entstand in den Jahren 1995 bis 1998 nach Plänen der Frankfurter Architekten Martin Gruber und Helmut Kleine-Kraneburg, die als Sieger aus dem damaligen Architektenwettbewerb hervorgingen. Aufgrund des Urheberrechts werden die Architekten auch mit der Planung der Sanierung des Verwaltungsgebäudes beauftragt.

Mit welchen Beeinträchtigungen ist durch die Baumaßnahmen zu rechnen?

Da die Freiflächen der Liegenschaft als Teil des Tiergartens denkmalgeschützt sind, wird ein umfangreiches Baulogistikkonzept entwickelt, das auch die Belange der Gartendenkmalpflege berücksichtigt. Etwaige Beeinträchtigungen sollen möglichst gering gehalten werden.

Fragen und Antworten zur Zwischenunterbringung

Was ist als Zwischenunterbringung für das Bundespräsidialamt geplant?

In der Elisabeth-Abegg-Straße in Berlin-Moabit soll auf einem rund 4.000 Quadratmeter großen bundeseigenen Grundstück ein Büroneubau für Bundesbehörden entstehen. Mit vorgezogenen Tiefbauarbeiten wurde im Frühjahr 2023 begonnen, der Baubeginn ist für Sommer 2023 avisiert. Mit der Gesamtplanung wurde das Architekturbüro Sauerbruch Hutton in Arbeitsgemeinschaft mit Drees & Sommer SE beauftragt. Großer Wert wird auf eine nachhaltige und langfristige Nutzbarkeit des Gebäudes gelegt. Die Baufertigstellung ist für Sommer 2025 vorgesehen.

Warum ist eine Zwischenunterbringung des Bundespräsidialamtes notwendig?

Die Liegenschaft des Bundespräsidialamtes muss grundlegend saniert werden. Zu der Liegenschaft gehören das ab 1785 errichtete Schloss Bellevue, das 1998 gebaute Verwaltungsgebäude einschließlich der Hauptwache und die Parkanlagen. Schloss Bellevue ist ein Baudenkmal, die Parkanlage eingetragenes Gartendenkmal. Ziel der umfassenden Sanierung ist es, die Liegenschaft den heutigen Sicherheits- und Energieeffizienzanforderungen sowie dem funktionalen Bedarf anzupassen.

Die Baumaßnahmen sind so umfangreich und grundlegend, dass sie nicht während des laufenden Betriebs im Schloss und Bundespräsidialamt ausgeführt werden können. Über die jeweiligen Schritte wird der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages regelmäßig informiert.

Wie wird das neue Bürogebäude während und nach der Nutzung durch das Bundespräsidialamt genutzt?

Zunächst sollen Anfang 2026 der Bundespräsident und das Bundespräsidialamt einziehen. Sie nutzen das Bürogebäude während der Sanierung und des Umbaus der Liegenschaft Schloss Bellevue/ Bundespräsidialamt. Das Bundespräsidialamt ist Mieter der bundeseigenen Liegenschaft auf Zeit. Dafür sind fünf Jahre mit einer Verlängerungsmöglichkeit vorgesehen.

Die Ausweichliegenschaft dient in dieser Zeit der Wahrnehmung der verfassungsrechtlichen Aufgaben und Funktionen des Bundespräsidenten sowie der ihn unterstützenden Beschäftigen des Bundespräsidialamtes sowie der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes.

Nach Abschluss der Baumaßnahmen an Schloss Bellevue/ Bundespräsidialamt ist der Neubau für eine Anschlussnutzung durch andere Einrichtungen des Bundes vorgesehen.

Warum kann der Bundespräsident nicht für fünf Jahre ein anderes Objekt mieten?

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat intensiv Alternativen für die Zwischenunterbringung des Bundespräsidenten und der Belegschaft des Bundespräsidialamtes in bestehenden Mietliegenschaften in Berlin geprüft. Dabei stellte sich heraus, dass es keine Ausweichmöglichkeit in Bestandsimmobilien gibt. Dies liegt zum einen daran, dass der Berliner Büroraummarkt sehr angespannt ist, und zum anderen sind keine den sicherheitsbedingten Notwendigkeiten sowie den verfassungsrechtlich gebotenen Repräsentationsanforderungen entsprechenden Liegenschaften vorhanden – weder im Bestand des Bundes noch auf dem freien Markt. Die hohen Sicherheitsanforderungen in baulicher Hinsicht, aber auch in Bezug auf die Sicherung von An- und Abfahrtswegen konnten in keinem der in Betracht gezogenen Bestandsgebäude erfüllt werden.

Deshalb ist geplant, dass der Bundespräsident und das Bundespräsidialamt in das noch zu errichtende Bürogebäude für Bundesbehörden der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) einzieht. Die BImA – als Bauherrin – errichtet dieses Gebäude in modularer Bauweise mit Unterstützung des Bundesamtes für Raumordnung und Bauwesen (BBR) auf dem im Bundeseigentum stehenden Grundstück Elisabeth-Abegg-Straße/ Alt-Moabit in Tiergarten. Das Haus wird dem Bundespräsidialamt für die Dauer der Baumaßnahmen an Schloss Bellevue/ Bundespräsidialamt zur Zwischenunterbringung des Bundespräsidenten und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundespräsidialamtes mietweise überlassen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen an Schloss Bellevue/ Bundespräsidialamt ist der Neubau für eine Anschlussnutzung durch andere Einrichtungen des Bundes vorgesehen.

Wer führt die Baumaßnahme durch?

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist für das Management der Baumaßnahme verantwortlich. Eigentümerin des Grundstücks und Bauherrin ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).

Zu weiteren Fragen finden Sie Erläuterungen auf der Internetseite des BBR.