Weitere Ehrenzeichen

Der Bundespräsident verleiht eine Reihe weiterer Ehrenzeichen, beispielsweise für das Rettungswesen unter Tage oder zum 100-jährigen Bestehen von Chören, Orchestern, von Gebirgs-, Wander- und Sportvereinen.

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Die Pro-Musica-Plakette

Grubenwehr-Ehrenzeichen

Das Grubenwehr-Ehrenzeichen
Das Grubenwehr-Ehrenzeichen

Die Grubenwehren sind für das Rettungswesen unter Tage verantwortlich. Unter Grubenrettungswesen versteht man alle Maßnahmen und Einrichtungen zur Rettung von Menschen und zur Erhaltung von Sachwerten nach Explosionen, bei Grubenbränden und anderen Ereignissen im Bergbau unter Tage, bei denen unter anderem giftige Gase auftreten. Für alle Bergwerke besteht die Pflicht, Grubenwehren einzurichten. Der Beitritt zur Grubenwehr ist freiwillig. Jeder Grubenwehrmann muss eine hohe körperliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Regelmäßige Schulungen in Theorie und Praxis dienen der Vorbereitung auf den Ernstfall. Durch die bekannte Schlagwetterkatastrophe auf der saarländischen Zeche Luisenthal im Februar 1962, bei der 299 Bergleute ums Leben kamen, wurde der Einsatz von Grubenwehren erstmals bundesweit einer breiten Öffentlichkeit bewusst.

Das Grubenwehr-Ehrenzeichen nimmt unter den Auszeichnungen des Bundespräsidenten eine Sonderstellung ein. Es ist im Gegensatz zu allen anderen Auszeichnungen einem Berufsstand – den Helfern unter Tage – vorbehalten. Mit der Auszeichnung werden Personen geehrt, die sich im Ernstfall unter Einsatz ihres eigenen Lebens neben ihrer harten Arbeit freiwillig und selbstlos einsetzen, um Gefahren unter Tage abzuwehren.

Die Auszeichnung wird sowohl als Anerkennung für eine langjährige aktive und vorbildliche Tätigkeit in den Grubenwehren (15 Dienstjahre für die Stufe Silber, 20 Dienstjahre für die Stufe Gold) als auch für einzelne Rettungstaten verliehen. In erster Linie handelt es sich deshalb um ein Treuedienstabzeichen. Jede Stufe des Ehrenzeichens kann nur einmal verliehen werden. Bei der Verleihung des Ehrenzeichens in Gold ist der Vorbesitz der vorangehenden Stufe nicht erforderlich. Jeder ausgezeichnete Wehrmann erhält das tragbare Ehrenzeichen und eine Verleihungsurkunde sowie eine Ordensminiatur.

Zelter- und PRO MUSICA-Plaketten

Zelter-Plakette

Mit den Zelter- und PRO MUSICA-Plaketten zeichnet der Bundespräsident Chor- und Musikvereinigungen aus Anlass ihres 100-jährigen Bestehens aus. Die Ehrenzeichen bestehen seit 1956 bzw. 1968.

Im Jahr 1956 unterzeichnete Bundespräsident Theodor Heuss Erlass und Richtlinien zur Stiftung der Zelter-Plakette als staatliche Anerkennung für "Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben". Die Auszeichnung wird aus Anlass des einhundertjährigen ununterbrochenen musikalischen Wirkens eines Chores verliehen.

Bis 2023 erhielten insgesamt 11.843 Chöre die Zelter-Plakette. 2023 wurde sie 38 Chören verliehen (Stand Mai 2023). Namensgeber für die Zelter-Plakette ist Carl Friedrich Zelter (1758–1832), langjähriger Direktor der Sing-Akademie zu Berlin (1800–1832), Komponist, Musikprofessor und Fachberater der Preußischen Regierung.

Nach dem Vorbild der Zelter-Plakette stiftete Bundespräsident Heinrich Lübke im Jahre 1968 die PRO MUSICA-Plakette für Orchestervereinigungen, "die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben". Auch die PRO MUSICA-Plakette wird aus Anlass der einhundertjährigen kontinuierlichen musikalischen Arbeit eines Ensembles verliehen.

Bis zum Jahr 2023 wurden insgesamt 2.268 Orchester und Instrumentalensembles mit der PRO MUSICA-Plakette geehrt. 2023 erhielten 33 Ensembles diese hohe staatliche Auszeichnung (Stand Mai 2023).

Eichendorff-Plakette

Die Eichendorff-Plakette ist die höchste staatliche Auszeichnung für Gebirgs- und Wandervereine in der Bundesrepublik Deutschland. Die Plakette wurde im Jahr 1983 durch den damaligen Bundespräsidenten Karl Carstens gestiftet. Sie kann an Wandervereine verliehen werden, die mindestens 100 Jahre alt sind.

Sportplakette

Die Sportplakette des Bundespräsidenten ist eine Auszeichnung für die in langjährigem Wirken erworbenen besonderen Verdienste um die Pflege und Entwicklung des Sports. Sie kann an Sportvereine verliehen werden, die mindestens 100 Jahre alt sind.