Für sportliche Höchstleistungen
Der Bundespräsident kann Sportler, die herausragende sportliche Erfolge erzielt haben, mit dem Silbernen Lorbeerblatt auszeichnen – der höchsten staatlichen Auszeichnung für sportliche Spitzenleistungen in Deutschland. Bei der Wertung der Leistungen wird ein strenger internationaler Maßstab angelegt. Als auszeichnungswürdige Erfolge gelten Titelgewinne bei Weltmeisterschaften oder ein Medaillenerfolg bei den Olympischen oder Paralympischen Spielen.
Traditionell erhalten die Medaillengewinner von Olympischen und Paralympischen Spielen – den weltweit bedeutendsten Spielen – das Silberne Lorbeerblatt aus der Hand des Bundespräsidenten. Auch Medaillen-Gewinner bei den Deaflympischen Spielen – den Spielen der Gehörlosen – und Goldmedaillengewinner bei den World Games werden mit der höchsten nationalen Auszeichnung gewürdigt.
Bei der Wertung der Leistung kommt es nicht nur auf den sportlichen Erfolg an. Auch eine charakterlich vorbildliche Haltung ist unabdingbare Voraussetzung für die Auszeichnung mit dem Silbernen Lorbeerblatt.
Verleihung
Der Bundespräsident verleiht das Ehrenzeichen auf Antrag des Präsidenten des Deutschen Olympischen Sportbundes, des Präsidenten des Deutschen Behinderten-Sportverbandes oder des Präsidenten des Deutschen Gehörlosen-Sportverbandes. Die Anträge werden durch das Bundespräsidialamt und das Bundesministerium des Innern als dem für den Sport zuständigen Ressort geprüft. Der Bundesminister des Innern zeichnet den Verleihungserlass nach Art. 58 des Grundgesetzes gegen.
Die Sportlerinnen und Sportler erhalten das tragbare Ehrenzeichen, eine Verleihungsurkunde und eine Miniatur der Auszeichnung.
Zu den bekannten Persönlichkeiten, die in der Vergangenheit mit dem Silbernen Lorbeerblatt geehrt wurden, gehören u. a. Boris Becker, Verena Bentele, Kirsten Bruhn, Laura Dahlmeier, Severin Freund, Steffi Graf, Fabian Hambüchen, Robert Harting, Maria Höfl-Riesch, Angelique Kerber, Laura Ludwig, Dirk Nowitzki, Birgit Prinz, Anna Schaffelhuber, Uwe Seeler, Matthias Steiner und Kira Walkenhorst.
Die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes
Am 23. Juni 1950 stiftete Bundespräsident Theodor Heuss das Silberne Lorbeerblatt. Seither verleiht der jeweils amtierende Bundespräsident die Auszeichnung an verdiente Sportlerinnen und Sportler.
Als erster Sportler bekam der Springreiter Fritz Thiedemann und als erste Sportlerin die Tennisspielerin Inge Pohmann das Silberne Lorbeerblatt im Juni bzw. Juli 1950 von Theodor Heuss überreicht.
Im Jahr 1964 wurde das Silberne Lorbeerblatt durch einen Erlass des Bundespräsidenten auf eine rechtliche Grundlage gestellt und ist seither auch als Ehrenzeichen im Sinne des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 geschützt.
Gleichstellung von behinderten und nicht behinderten Sportlern
Am 23. Juni 1993 zeichnete Bundespräsident Richard von Weizsäcker behinderte und nichtbehinderte Sportlerinnen und Sportler, und zwar die Medaillengewinner der Olympischen Spiele und der Paralympics 1992 von Barcelona, erstmals in einer gemeinsamen Verleihungsveranstaltung mit dem Silbernen Lorbeerblatt aus. Er betonte, dass den behinderten Athletinnen und Athleten "als Spitzensportlern die Gleichstellung mit den anderen gebührt."
In Fortführung dieses Gedankens zeichnete Bundespräsident Richard von Weizsäcker auch die Medaillengewinner der Weltspiele der Gehörlosen 1993 erstmalig mit dem Silbernen Lorbeerblatt aus.