Um dieser Aufgabe gerade auch im Hinblick auf das Zusammenwirken mit der Bundesregierung gerecht werden zu können, hat die Chefin des Bundespräsidialamtes das Recht, an den Sitzungen des Bundeskabinetts teilzunehmen. Bei den Sitzungen des Bundessicherheitsrates kommt ihr Beobachterstatus zu.
Ein wichtiges Instrument zur Koordinierung der Arbeit des Bundespräsidialamtes sind die Lagesitzungen, die die Chefin des Bundespräsidialamtes leitet. Bei ihr treffen sich jeden Morgen die Leiterinnen und Leiter der drei Abteilungen, der Stabsstellen und des Persönlichen Büros des Bundespräsidenten sowie der Verbindungsoffizier. Zunächst informiert die Sprecherin des Bundespräsidenten die Anwesenden über die Nachrichtenlage. Anschließend werden die den Bundespräsidenten betreffenden Angelegenheiten besprochen. Mit den Leiterinnen und Leitern der Abteilungen, Arbeitsstäbe und Referate bespricht die Chefin des Bundespräsidialamtes regelmäßig die laufende Arbeit im Amt, um dann ihrerseits den Bundespräsidenten zu informieren und zu beraten. Alle Vorlagen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundespräsidialamtes für den Bundespräsidenten erarbeiten, laufen über den Schreibtisch der Chefin des Bundespräsidialamtes.
Protokollarisch ist die Chefin des Bundespräsidialamtes die ranghöchste beamtete Staatssekretärin.