Abteilung Ausland

Ein wichtiger Teil der Aufgaben des Bundespräsidenten betrifft die Pflege der auswärtigen Beziehungen Deutschlands zu ausländischen Staaten. Die Abteilung Ausland unterstützt den Bundespräsidenten in der Wahrnehmung dieser Aufgaben und in allen Fragen der Außenpolitik.

Die Abteilung Ausland ist verantwortlich für die Planung und Vorbereitung ein- und ausgehender Besuche. Sie bereitet die Kontakte und Gespräche des Bundespräsidenten mit ausländischen Staats- und Regierungschefs sowie hochrangigen Gästen aus Politik, Wirtschaft und Kultur vor, einschließlich des zugehörigen Schriftwechsels. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung unterstützen den Bundespräsidenten bei Interviews, Pressegesprächen und Reden zu außenpolitischen Themen. Sie erstellen zudem außenpolitische Analysen und unterrichten den Bundespräsidenten über politische Entwicklungen im Ausland. Außerdem bereitet die Abteilung die Beglaubigung ausländischer Botschafter vor.

Die Abteilung Ausland ist in drei Referate gegliedert:

Zum Aufgabenbereich des Referats 20 gehören Grundsatzfragen der Außenpolitik, die Beziehungen zu Amerika und zum Nahen und Mittleren Osten, zu internationalen und multilateralen Organisationen sowie zu Nichtregierungsorganisationen.

Das Referat 21 ist für die Beziehungen zu den Ländern Europas zuständig und berät den Bundespräsidenten in allen europapolitischen Angelegenheiten.

Die Zuständigkeiten des Referats 22 erstrecken sich auf Asien (ohne Nahen und Mittleren Osten), Australien/Ozeanien und Subsahara-Afrika. Das Referat 22 beschäftigt sich zudem mit den Grundsatzfragen der Entwicklungspolitik und mit Angelegenheiten der Welthungerhilfe.