Ernennung der Mitglieder des künftigen Bundeskabinetts am 14. März in Schloss Bellevue
Für den Fall, dass es am Mittwoch, den 14. März 2018 zu einer Wahl des/der Bundeskanzlers/in gemäß Artikel 63 Absatz 1 Grundgesetz kommt, wird der Bundespräsident die Ernennung des/der Gewählten am selben Tag um ca. 11.00 Uhr vornehmen. Bei der Ernennung des neuen Bundeskabinetts um ca. 12.30 Uhr wird der Bundespräsident eine Ansprache halten.
Hinweise für die Redaktionen:
Die Akkreditierung endet am Dienstag, 13. März 2018, 11.00 Uhr.
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