Bundespräsident fertigt das Fünfte Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes aus

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

7. Oktober 2013

Die Sprecherin des Bundespräsidenten teilt mit:

Der Bundespräsident hat heute das Fünfte Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes gemäß Artikel 82 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz nach eingehender Prüfung der Verfassungsmäßigkeit ausgefertigt und den Verkündungsauftrag erteilt. Er hat sich im Rahmen seiner Prüfung mit den von verschiedenen Seiten vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken intensiv auseinandergesetzt und ist zu der Auffassung gelangt, dass er an der Ausfertigung verfassungsrechtlich nicht gehindert ist.