Das Bundespräsidialamt hat heute gemäß dem Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten den Ehrensold für Bundespräsident a. D. Christian Wulff festgesetzt. Das Bundespräsidialamt ist nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für den Ehrensold nach § 1 des Gesetzes erfüllt sind. Bundespräsident Christian Wulff ist am 17. Februar 2012 aus politischen Gründen aus seinem Amt ausgeschieden. Es waren objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung gegeben.
Versorgungsansprüche aus seiner Tätigkeit als Niedersächsischer Ministerpräsident sowie als Landtagsabgeordneter werden gemäß § 3 des Ruhebezügegesetzes auf den Ehrensold angerechnet.
Die Entscheidung über den Ehrensold und dessen Festsetzung ist eine gesetzesvollziehende Verwaltungsentscheidung, für die das Bundespräsidialamt zuständig ist. Es handelt sich um eine tatbestandlich gebundene Entscheidung, keine Ermessensentscheidung.