„Die Wahrnehmung öffentlicher Ämter verlangt zu jedem Zeitpunkt ein hohes Maß an Integrität und Verantwortungsbewusstsein. Dies gilt in ganz besonderer Weise für das Amt des Bundespräsidenten. Ich habe bei Übernahme meines Amtes zugesagt, meine Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben. Dieser Anspruch ist mir Verpflichtung.
In den zurückliegenden Tagen ist über einen Vorgang aus meiner Amtszeit als niedersächsischer Ministerpräsident berichtet worden. Mir ist daran gelegen, diesen Vorgang vollständig klarzulegen.
Bei den zitierten parlamentarischen Anfragen aus dem Niedersächsischen Landtag ging es darum, ob geschäftliche Beziehungen zwischen mir oder dem Land Niedersachsen auf der einen Seite und Herrn Egon Geerkens, einem weiteren Unternehmer oder Firmen, an denen diese beteiligt waren, auf der anderen Seite bestanden. Das war nicht der Fall. Dementsprechend habe ich die gestellten Fragen beantwortet und keine Veranlassung gesehen, den privaten Darlehensvertrag mit Frau Geerkens zu erwähnen.
Ich erkenne an, dass hier ein falscher Eindruck entstehen konnte. Ich bedauere das. Es wäre besser gewesen, wenn ich auf die Anfrage der niedersächsischen Abgeordneten im Landtag über die konkreten Fragen hinaus auch diesen privaten Vertrag mit Frau Geerkens erwähnt hätte, denn in der Sache hatte und habe ich nichts zu verbergen.
Meine Frau und ich haben im Zusammenhang mit dem Kauf unseres Eigenheims in Burgwedel am 25. Oktober 2008 zunächst einen Privatkredit zu einem Zinssatz von 4 Prozent bei Frau Edith Geerkens aufgenommen. Zu ihr besteht eine langjährige und persönliche Freundschaft. Im Dezember 2009 – also vor den Anfragen im niedersächsischen Landtag – habe ich Gespräche mit einem Privatkundenberater der BW-Bank aufgenommen. Diese von Herrn Geerkens angeregten Gespräche führten am 21. März 2010 zur Unterzeichnung eines kurzfristigen und rollierenden Geldmarktdarlehens mit günstigerem Zinssatz als zuvor. Mit den Mitteln dieses Kreditvertrages wurde das private Darlehen zurückgezahlt. Inzwischen habe ich das Geldmarktdarlehen in ein langfristiges Bankdarlehen festgeschrieben.
Ich verstehe das Interesse der Öffentlichkeit und der Medien. Um Transparenz herzustellen, habe ich vor sämtlichen Berichterstattungen den anfragenden Journalisten den Kreditvertrag und die private Kreditgeberin offengelegt. Auch im Interesse der Trennung von Amt und Person werde ich die Vertragsunterlagen und weitere Papiere bei einem Anwaltsbüro hinterlegen, damit interessierte Medien sie einsehen können.“