Bundespräsident Christian Wulff hat heute das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes und drei weitere Gesetze des Energie- und Klimapaketes ausgefertigt und den Verkündungsauftrag erteilt.
Das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes, das auch die Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke enthält, wurde vom Deutschen Bundestag am 28. Oktober 2010 beschlossen. Der Bundesrat hat am 26. November 2010 keine Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes festgestellt.
Gemäß Art. 82 Abs. 1 GG hat der Bundespräsident zu prüfen, ob das konkrete Gesetz entsprechend den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen ist. Fragen der politischen Gestaltung eines Gesetzes sind der Prüfung durch den Bundespräsidenten entzogen.
Der Bundespräsident ist nach intensiver und sorgfältiger Prüfung aller verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte zu dem Ergebnis gekommen, dass rechtliche Gründe einer Ausfertigung dieses Gesetzes nicht entgegen stehen.
Bei den weiteren Gesetzen, die der Bundespräsident ausgefertigt hat, handelt es sich um das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes, das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" und das Kernbrennstoffsteuergesetz.