Die Informationen in Leichter Sprache haben 4 Teile:
Manche Wörter im Text sind unterstrichen.
Die Unterstreichung bedeutet:
Es gibt eine Erklärung zu dem Wort.
Wenn Sie auf ein unterstrichenes Wort klicken,
dann erscheint diese Wort-Erklärung.
Der Text in Leichter Sprache ist von capito.
3 Personen mit Lernschwierigkeiten
haben den Text auf Verständlichkeit geprüft.
1. Der Bundes-Präsident
Allgemeines
Seit 2017 ist Frank-Walter Steinmeier
der Bundes-Präsident von Deutschland.
Der Bundes-Präsident ist das von Deutschland.
Sein und seine Aufgaben sind in einem Gesetz geregelt.
Dieses Gesetz heißt .
Der Bundes-Präsident tritt in der Öffentlichkeit
als Stellvertreter von Deutschland auf.
Er vertritt Deutschland im Inland und Ausland.
Dabei wird er vom unterstützt.
Wenn der Bundes-Präsident krank oder im Ausland ist,
dann übernimmt die Präsidentin oder der Präsident
vom seine Aufgaben.
Der Bundes-Präsident hat seinen Amts-Sitz
im Schloss Bellevue [gesprochen: Bell-wü].
Das Schloss Bellevue ist in Berlin.
Die Villa Hammerschmidt ist auch
ein Amts-Sitz des Bundes-Präsidenten.
Die Villa Hammerschmidt ist in Bonn.
Wahl durch die Bundes-Versammlung
Die Bundes-Versammlung ist die größte Versammlung
von Volks-Vertreterinnen und Volks-Vertretern in Deutschland.
Die Bundes-Versammlung hat nur eine Aufgabe:
Sie wählt die Bundes-Präsidentin oder den Bundes-Präsidenten.
Die Bundes-Versammlung hat diese Mitglieder:
- alle des Bundes-Tages, aktuell 733 Personen
- genauso viele Beauftragte der Bundes-Länder
Die Beauftragten der Bundes-Länder heißen "Delegierte".
Sie werden von den gewählt,
also von den Volks-Vertretungen der Bundes-Länder.
Die Zeit der Bundes-Präsidentin
oder des Bundes-Präsidenten dauert 5 Jahre.
Eine Bundes-Präsidentin oder ein Bundes-Präsident
kann nur einmal wiedergewählt werden.
Diese Bedingungen gelten für Personen im Amt:
- mindestens 40 Jahre alt
- deutsche Staats-Bürgerschaft
- kein anderes Amt und keinen anderen Job
- nicht aktiv in einer , nur ruhende Mitgliedschaft
- nicht Teil der oder einer
- nicht Mitglied im ,
oder in einem
Vertretung des Staates
Der Bundes-Präsident ist ein "lebendiges Symbol" des Staates.
Das bedeutet: Er steht als Person für Deutschland.
Durch die Anwesenheit des Bundes-Präsidenten
wird eine staatliche Wertschätzung ausgedrückt.
Das gilt zum Beispiel für festliche Veranstaltungen
und für die Förderung von Organisationen oder Aktionen.
Diese Förderung nennt man "Schirm-Herrschaft".
Die Reden und Ansprachen des Bundes-Präsidenten
bekommen oft viel öffentliche Aufmerksamkeit.
Deshalb sind seine Reden und Ansprachen besonders wichtig.
So kann der Bundes-Präsident die Gesellschaft,
die , die oder die Wirtschaft
auf ein bestimmtes Thema aufmerksam machen.
Bei einem wichtigen Ereignis kann der Bundes-Präsident
einen sogenannten Staats-Akt anordnen.
Das ist eine politische und festliche Veranstaltung.
Ein Staats-Akt findet meistens dann statt,
wenn eine wichtige Persönlichkeit gestorben ist
oder wenn es ein großes Staats-Jubiläum gibt,
zum Beispiel 75 Jahre .
Die Auszeichnung von besonderen Leistungen
ist eine weitere Aufgabe des Bundes-Präsidenten.
Mit dem Silbernen Lorbeer-Blatt werden zum Beispiel
besondere sportliche Erfolge ausgezeichnet.
Die höchste Auszeichnung ist der Verdienst-Orden,
besser bekannt als Bundes-Verdienst-Kreuz.
Damit werden besondere Leistungen
für das Wohl der Gemeinschaft ausgezeichnet.
Rechte und Pflichten
Der Bundes-Präsident schlägt dem eine Person
für die Wahl zur vor.
Wenn der Bundes-Tag eine Person gewählt hat,
dann ernennt der Bundes-Präsident diese Person
zur Bundes-Kanzlerin oder zum Bundes-Kanzler.
Der Bundes-Präsident entlässt auch offiziell
die Bundes-Kanzlerin oder den Bundes-Kanzler.
Die
schlägt Personen als vor.
Der Bundes-Präsident ernennt dann und entlässt offiziell
die Bundes-Ministerinnen und die Bundes-Minister.
Der Bundes-Präsident ernennt und entlässt auch diese Personen:
- Bundes-Beamtinnen und Bundes-Beamte
- Offizierinnen und Offiziere
- Unter-Offizierinnen und Unter-Offiziere
Wenn der ein Gesetz beschließt
und der dem Gesetz zugestimmt hat,
dann muss der Bundes-Präsident prüfen:
Hält sich das Gesetz an das ?
Wenn die Prüfung keine Fehler ergibt,
dann unterschreibt der Bundes-Präsident das Gesetz.
Der Bundes-Präsident ist zuständig für Verträge
zwischen Deutschland und dem Ausland.
Der Bundes-Präsident reist auch in andere Länder
und besucht dort zum Beispiel das .
Er begrüßt auch ausländische in Deutschland.
Der Bundes-Präsident ernennt deutsche , die im Ausland arbeiten sollen.
Sie bekommen eine Vollmacht vom Bundes-Präsidenten.
Außerdem begrüßt und bestätigt der Bundes-Präsident
ausländische Botschafterinnen und Botschafter,
die in Deutschland für ein anderes Land arbeiten.
2. Aufbau der Internet-Seite
Oberer Seiten-Teil
Ganz oben links ist immer dieses Logo:
Dort kommen Sie zurück zur Start-Seite.
Sie verlassen dann den Leichte-Sprache-Bereich.
Ganz oben rechts sind immer diese Service-Bereiche:
- PRESSE
Dort finden Journalistinnen und Journalisten zum Beispiel
Presse-Bilder und die Kontakt-Daten der Presse-Stelle. - 2 Hände = GEBÄRDENSPRACHE
Dort finden Sie Videos in Deutscher Gebärden-Sprache
über den Bundes-Präsidenten und diese Internet-Seite. - Figur mit Buch = LEICHTE SRPACHE
Dort geht es zum Leichte-Sprache-Bereich.
Hier befinden Sie sich gerade. - KONTAKT
Dort finden Sie ein Kontakt-Formular und
die Kontakt-Daten des Bundes-Präsidial-Amts. - FAQ
Dort finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen wie:
Wohnt der Bundes-Präsident in Schloss Bellevue? - ENGLISH
Dort können Sie die Sprache der Internet-Seite
von Deutsch zu Englisch ändern.
Unter den Service-Bereichen sind diese Haupt-Bereiche:
- Frank-Walter Steinmeier
Dort erfahren Sie zum Beispiel mehr über
das Leben des Bundes-Präsidenten, seine Arbeit
und über die Arbeit seiner Ehefrau Elke Büdenbender. - Reden und Aktuelles
Dort finden Sie zum Beispiel die nächsten Termine,
alle Reden und Interviews des Bundes-Präsidenten
und Broschüren zum Bestellen oder zum Herunterladen. - Amt und Aufgaben
Dort finden Sie verschiedene Informationen,
zum Beispiel über die Aufgaben im Inland und Ausland
oder über ehemalige Bundes-Präsidenten.
Beim Klick auf einen Haupt-Bereich
öffnen sich die zugehörigen Unter-Bereiche.
Rechts neben den Haupt-Bereichen ist eine Lupe
mit der Such-Funktion der Internet-Seite.
Mehr erfahren Sie unter 3. Tipps zur Nutzung.
In der mobilen Ansicht, zum Beispiel auf dem Smartphone,
sieht die Internet-Seite ein bisschen anders aus.
In der mobilen Ansicht sind die Haupt- und Service-Bereiche
immer im Haupt-Menü oben rechts:
Damit endet der obere Teil der Internet-Seite.
Start-Seite
Auf der Start-Seite ist ein großes Bild
mit einem blauen Kasten und Text.
Beim Klick kommen Sie zu weiteren Informationen.
Das Bild ändert sich regelmäßig, es wechselt.
Beim Klick auf die Pfeile oder Punkte im Bild
oder durch Wischen nach links und rechts
können Sie selbst zwischen den Bildern wechseln.
Unter dem Bild-Wechsel sind Hinweise
auf nächste Termine des Bundes-Präsidenten.
Mehr erfahren Sie beim Klick auf einen Termin.
Beim Klick auf ZUM TERMINKALENDER kommen Sie
zu einer Übersicht mit allen Terminen.
Dann folgt Aktuelles mit Artikeln
zu unterschiedlichen Themen.
Mehr erfahren Sie beim Klick auf einen Artikel.
Beim Klick auf ALLE ANZEIGEN kommen Sie
zu einer Übersicht mit allen Artikeln und Terminen.
Unter den aktuellen Artikeln steht Social Media Feed.
Dort können Sie aktuelle Beiträge des Bundes-Präsidenten
auf Instagram oder Facebook sehen.
Dafür müssen Sie auf „Ich akzeptiere“ klicken
und so der Daten-Verarbeitung zustimmen.
Weiter unten auf der Start-Seite sind Schnell-Zugriffe
auf bestimmte Bereiche und Themen der Internet-Seite,
zum Beispiel ehemalige Bundes-Präsidenten.
Unterer Seiten-Teil
Unten auf der Internet-Seite ist immer ein blauer Kasten
mit einer Verlinkung zum Kontakt-Formular und diesen Zeichen:
Dort kommen Sie zu den Profil-Seiten des Bundes-Präsidenten
auf Facebook, X (früher Twitter), Instagram und YouTube.
Jede Profil-Seite öffnet sich in einem neuen Browser-Tab.
Beim Klick auf das Zeichen ganz rechts
kommen Sie zum RSS-Feed [gesprochen: RSS-Fied].
Der RSS-Feed informiert Sie über Neuigkeiten
auf der Internet-Seite des Bundes-Präsidenten.
Das geht per E-Mail oder direkt im Internet-Browser.
Ganz unten auf der Internet-Seite sind immer diese Bereiche:
- Übersicht
Dort finden Sie eine Übersicht
mit allen Bereichen der Internet-Seite. - Impressum
Dort steht, wer für die Internet-Seite verantwortlich ist.
Das ist das Bundes-Präsidial-Amt. - Erklärung zur Barrierefreiheit
Dort geht es um die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit
dieser Internet-Seite für Menschen mit Behinderungen.
Mehr erfahren Sie unter 4. Erklärung zur Barriere-Freiheit. - Barriere melden
Dort finden Sie ein Kontakt-Formular
für Probleme bei der Nutzung der Internet-Seite.
Datenschutz
Die Internet-Seite sammelt bestimmte Daten,
zum Beispiel über Ihren Internet-Browser.
Dort erfahren Sie, wie Ihre Daten verwendet werden.
3. Tipps zur Nutzung
Such-Funktion
Wenn Sie oben rechts auf die Lupe klicken,
dann erscheint immer dieses Eingabe-Feld:
Dort können Sie einen oder mehrere Begriffe eingeben.
Danach klicken Sie rechts auf die Lupe
oder Sie drücken "Enter" auf Ihrer Tastatur.
Dann werden alle Texte auf der Internet-Seite angezeigt,
die Ihre gesuchten Begriffe enthalten.
Teilen-Funktion
Wenn Sie auf der Internet-Seite nach unten scrollen,
dann erscheint rechts oder unten immer diese Teilen-Funktion:
Beim Klick auf die Teilen-Funktion öffnet sich diese Ansicht:
Dort können Sie den Link der aktuellen Seite
kopieren und per E-Mail verschicken
oder bei X (früher Twitter) und Facebook teilen.
Sprung-Marke
Wenn Sie auf der Internet-Seite nach unten scrollen,
dann können Sie immer zum Seiten-Anfang springen.
Dafür klicken Sie auf die Sprung-Marke rechts oder unten:
Standort-Anzeige
Die Standort-Anzeige finden Sie unter den Haupt-Bereichen.
Sie zeigt Ihren aktuellen Standort auf der Internet-Seite.
Die Standort-Anzeige sieht zum Beispiel so aus:
Ihr aktueller Standort steht immer ganz rechts.
Links daneben stehen die Seiten-Namen,
die sich zwischen der Start-Seite
und Ihrem aktuellen Standort befinden
4. Erklärung zur Barriere-Freiheit
Diese Erklärung ist vom 18. Juli 2024 und gilt
für die Internet-Seite www.bundespraesident.de.
Möglichst viele Menschen sollen die Seite nutzen können.
Deshalb wurde die Seite programmiert und gestaltet
nach den aktuellen Regeln für Barriere-Freiheit.
Die Regeln für Barriere-Freiheit stehen in diesen Gesetzen:
- Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG)
- Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung (BITV)
Die Barriere-Freiheit dieser Internet-Seite wurde überprüft.
Eine unabhängige Stelle hat einen BITV-Test durchgeführt.
Das Ergebnis: Die Internet-Seite ist barrierefrei.
Probleme melden
Haben Sie Probleme bei der Nutzung dieser Internet-Seite?
Dann melden Sie diese Probleme dem Bundes-Präsidial-Amt:
Telefon: 030 20 00 20 21 oder 030 20 00 20 26
E-Mail: presse@bpra.bund.de
Gerne können Sie auch dieses Kontakt-Formular nutzen.
Schlichtungs-Verfahren
Sie haben Ihre Probleme mit der Internet-Seite gemeldet
und sind nicht zufrieden mit der Reaktion der Verantwortlichen?
Dann können Sie die Schlichtungs-Stelle um Hilfe bitten.
Die Schlichtungs-Stelle vermittelt bei Problemen
zwischen Menschen mit Behinderungen und Bundes-Behörden.
Diese Vermittlung nennt man auch Schlichtungs-Verfahren.
Das Schlichtungs-Verfahren ist für Sie kostenlos.
Alle Informationen zum Schlichtungs-Verfahren
finden Sie auf der Internet-Seite der Schlichtungs-Stelle.
Dort erfahren Sie, wie Sie den Schlichtungs-Antrag stellen.
Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache
oder in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.
Das sind die Kontakt-Daten der Schlichtungs-Stelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 185 27 28 05
Fax: 030 185 27 29 01
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de